| Antrag: | Erarbeitung und Implementierung eines Institutionellen Schutzkonzepts |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 15:48 |
Ä7 zu A5: Erarbeitung und Implementierung eines Institutionellen Schutzkonzepts
In Zeile 20:
eineDurchführung einer aktualisierten Risiko- und Potentialanalyse der bestehenden Strukturen,
Die BDKJ Hauptversammlung 2026 möge beschließen:
Der Bundesvorstand wird beauftragt, bis zur Hauptversammlung 2028 ein
Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zum Schutz vor Machtmissbrauch sowie vor
sexualisierter und geistiger Gewalt für den BDKJ zu erarbeiten und zur
Beschlussfassung der Hauptversammlung vorzulegen. Das Schutzkonzept soll alles
umfassen, was Menschen verletzen kann. Es bezieht sich auf alle Aktivitäten und
Interaktionen auf Bundesebene. Auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung
2027 wird ein Zwischenstand vorgelegt.
Bei der Erarbeitung des Schutzkonzepts sind geeignete Fachstellen sowie
Vertreter*innen der Diözesan- und Jugendverbände zu beteiligen. Dazu wird eine
Arbeitsgruppe eingerichtet, die beratend zur Seite steht. Sie besteht aus zwei
Vertreter*innen der Diözesanverbände, zwei Vertreter*innen der Jugendverbände
und zwei Vertreter*innen der Ausschüsse. Die Arbeitsgruppe ist möglichst divers
zu besetzen. Auf Fachkompetenz ist zu achten, eine abgeschlossene und aktuell
gültige Präventionsschulung ist verpflichtend. Die Arbeitsgruppe wird im
Hauptausschuss nach der Hauptversammlung gewählt. Zusätzlich werden
Partizipationsmöglichkeiten für alle Akteur*innen im BDKJ geschaffen.
Bei der Erarbeitung des Schutzkonzeptes werden folgende Punkte berücksichtigt:
Das Schutzkonzept soll insbesondere enthalten:
eineDurchführung einer aktualisierten Risiko- und Potentialanalyse der bestehenden Strukturen,einen verbindlichen Verhaltenskodex,
besondere Regelungen für Veranstaltungen,
Regelungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende,
klare, transparente und niedrigschwellige Melde- und Beschwerdewege
(intern und extern),Regelungen zur Bestimmung und den Aufgaben von innerverbandlichen
Ansprechpersonen,Regelungen zum Umgang mit Verdachtsfällen,
Regelungen zur regelmäßigen Evaluation und Fortschreibung.
Insbesondere nach Veröffentlichung der Aufarbeitungsstudie des BDKJ
Bundesverbandes.
Hierfür kann auf das Schutzkonzept der Bundesstelle zurückgegriffen werden.
Bestehende Dokumente sollen anhand der Risiko- und Potentialanalyse angepasst
werden.
Die Meldewege sind so zu gestalten, dass sie:
unabhängig, vertraulich und bei Bedarf anonym nutzbar sind,
für alle Zielgruppen (insbesondere Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene) verständlich formuliert sind,sowohl digital als auch analog zugänglich sind,
klar zwischen Beratung, Beschwerde und offizieller Meldung
unterscheiden.
Die innerverbandlichen Ansprechpersonen werden gewählt. Es werden externe
Ansprechpersonen benannt.
Die Informationen zum Schutzkonzept und zu den Meldewegen müssen
niedrigschwellig zugänglich sein.
Dazu gehören insbesondere:eine barrierearme Unterseite auf der Website, die leicht auffindbar
ist,die Veröffentlichung in jedem Unterlagenversand,
Aushänge bzw. Informationsmaterial bei Veranstaltungen,
regelmäßige Hinweise in Kommunikationskanälen (z.B. Newsletter,
Social Media).
Nach Vorliegen der Ergebnisse der Aufarbeitungsstudie des BDKJ wird das bis
dahin beschlossene ISK einer erneuten Prüfung unterzogen, evaluiert und auf
Grundlage der daraus resultierenden Handlungsempfehlungen zeitnah angepasst.

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